Anmeldung einer Demo oder Mahnwache

Anmeldung einer Demo oder Mahnwache
Die o.g. Veranstaltungen werden in Münster bei der Polizei angemeldet. Hierbei gilt die 48h Frist, das heißt, die Veranstaltung muss mindestens 48h vorher angemeldet werden und auch erst 48h nach dem Anmelden darf öffentlich für die Veranstaltung geworben werden. Auch die Möglichkeit der Spontandemo gibt es, da muss jedoch klar sein, dass diese nicht vorher geplant war.

Polizei beim Versprühen von Demokratie aus der Reizgasflasche.

Sinnvoll ist auch hier eine rechtzeitige Anmeldung, damit im Vorfeld noch ausreichend Werbung für die Veranstaltung gemacht werden kann (z.B. facebook-Event erstellen und teilen, Flyer auslegen, Material für die Veranstaltung bereitstellen …). Welche Hilfsmittel verwendet werden, muss alles mitangemeldet werden. Dazu gehören Banner, Transparente, Flyer, Megaphon, Straßenkreide, Kostüme … Der Standort bzw. die Demoroute sollte ebenfalls ganz genau bezeichnet (am besten auf einer Karte eingezeichnet oder mit Fotos vor Ort) werden, kann aber von den Beamt*innen vor Ort ggf. aufgrund der Sicherstellung des Straßenverkehrs geändert werden. Nicht fehlen sollten in der Anmeldung der*die Versammlungsleiter*in, ungefähre Personenanzahl sowie ab einer bestimmten Demogröße Ordner*innen.

Weitere Infos gibt es bei der Polizei NRW

Ansprechpartner*innen

Kreispolizeibehörde Münster
Friesenring 43
48147 Münster
Telefon: 0251 275-0
Telefax: 0251 275-2196
E-Mail: poststelle.muenster@polizei.nrw.de
Internet: www.polizei.nrw.de/muenster